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Alte Maße im Herzogtums Braunschweig

Alle unsere heutigen von uns verwendeten Maßeinheiten für Längen, Gewichte, Flüssigkeiten, Geld, Rauminhalte sind in ein übersichtliches und leicht erlernbares Dezimalsystem gepresst worden. Einige „alte“, wie das Dutzend, der Groschen, die Meile oder das Pfund und der Taler sind noch erhalten geblieben, bekannt und in Gebrauch. Ihre Bedeutung ist noch bekannt. Schwieriger wird es schon bei Rute, Spanne, Klafter, Scheffel, Mandel und Himten. Bevor es 1871 zur Einigung Deutschlands kam, gab es in jedem Fürstentum, in jedem Teilstaat, war er noch so winzig und bedeutungslos, ein eigenes System und die Umrechnung, oder der Vergleich waren mehr als schwierig, manchmal sogar unmöglich.

Wie ist es mit As, Balg, Cent, Dezitonne, Eimer, Faden, Gran, Himten (oder auch Himpten), Hunt, Infel, Joch, Karat, Lachter, Malter, Napf, Ohm, Pfiff, Quart, Reck, Rute, Sack, Topf, Unze, Visierkanne, Wispel oder Zoll? Die Reihe ließe sich beliebig fortsetzen. Manche Bezeichnungen haben wir noch nie gehört. Neugierige und Wissensdurstige schauen bei Fritz Verdenhalven („Alte Mess- und Währungssysteme aus dem deutschen Sprachgebiet“) nach und machen sich schlau. In diesem Büchlein sind diese Maß- und Messeinheiten der Vergangenheit alphabetisch aufgelistet und erläutert mit „Übersetzung“.

Im Folgenden soll einmal dargestellt werden, was darin für die Braunschweiger Lande geltend aufgeschrieben wurde. Dabei ist das Jahr 1837 von Bedeutung, weil entweder einige Maßbezeichnungen bis zu dem Zeitpunkt galten, oder erst in Kraft gesetzt wurden. Außerdem war zu klären, ob man die Begriffe alle in alphabetischer Reihenfolge nennen und erläutern sollte oder, sie in Gruppen ordnen sollte. Wir haben uns für eine Kombination aus beiden Verfahren entschieden und in nachstehende Gruppen unterteilt.

Am Anfang werden alle bergbaulichen Begriffe behandelt. Dann werden die Gewichtsmaße genannt werden, bevor wir uns den Getreidemaßen und Flüssigkeitsmaßen zuwenden. Es folgen die Hohl- und Raummaße. Dann folgen die Längenmaße, dann die Flächenmaße, die Zählmaße und zuletzt die Apothekermaße.

Bei den Maßbezeichnungen finden wir einige ganz spezielle auf den Bergbau zugeschnittene Maße. Im Bereich des Oberbergamtes Clausthal, das Flächenmaß einer Fundgrube gleich 43,33 Ar und als Längenmaß den Fuß (31,4 cm). Im Bergbau kannte man auch das Flächenmaß eines Grubenfeldes (184,178 Hektar). Im Bergbau durchaus von 1837 bis 1871 als Raummaß üblich, insbesondere für Holzkohle war eine Karre (2,32 Kubikmeter). Als Raummaß benutzte man den großen Hunt (0,191 Kubikmeter), beziehungsweise den mittleren Hunt (0,131 Kubikmeter) oder den kleinen Hunt (0,099 Kubikmeter). Für Eingeweihte bereits sind Lachter (2, 092 Meter vor 1837 und 1,758 Meter nach 1837 1,919 Meter), Lachterfuß (seit 1837 28,6 Meter und Lachterzoll (vor 1837 2,2 Meter, danach 2,399 Meter), als bergbauliche Längenmaße erkennbar. Als ein Raummaß für Erze galt im Oberharz ein Maß (0,05 Kubikmeter). Vor 1872 kannte man als ein Längenmaß im Bergbau auch eine Prime (2,399 Millimeter), war aber im benachbarten Preußen 2,616Millimeter lang und galt bis 1871. Als ein Raummaß war auch die Schachtrute (5,949 Quadratmeter ab 1837), zu betrachten.

Für Gewichte gab es auch die unterschiedlichsten Maßeinheiten. Vor 1872 galt ein As oder auch Aß, entsprechend 0,048 Gramm. In Karat, entsprechend 9,744 Gramm, wurden bis 1872 Gold und Juwelen (205g, im Hannoverschen 205,537 g) aufgewogen. Zur Last einer Fuhre gehörten im 15. Jahrhundert 959,72 Kilogramm, im 16. Jahrhundert waren es 799,767 Kilogramm und im 18. Jahrhundert waren es schon 2 021,388 Kilogramm. Um 1720 entsprach ein Liespfund 6,548 Kilogramm. Das Lot entsprach seit 1837 genau 14,16 Gramm. Manch einer kennt noch die Gefäße, mit denen diese kleine Menge etwa Kaffee, abgewogen wurde. Wer weiß heute noch, was eine Metze (1,704 Liter) ist? Ab 1837 auch ein Loch mit 1,947 Liter geheißen? Kennen sie ein Neulot? Es betrug von 1858 bis 1871 genau 50 Gramm. Da ist das Pfund als Gewichtsmaß, manchmal auch als Münzmaß, schon bekannter. Es hat jedoch im Laufe der Jahre einige gewichtsmäßige Veränderungen erfahren: Um 1701 entsprach es 496,5 Gramm, um 1799 dann 467,282 Gramm, um 1807 nunmehr 467,332 Gramm und um 1835 wiederum 468,114 Gramm, von 1838 bis 1850 galten 467,711 Gramm. Vom 14. bis zum 18. Jahrhundert gab es als Gewichtsmaß ein Pfundschwer, das entsprach den heutigen 159,954 Kilogramm. Nur umfasste als Gewichtsmaß, ein Quentchen oder Quentin, das vor 1872 Gültigkeit hatte. Kleinmengen wurden ebenfalls in einem Quint, entsprechend 5 Gramm, gemessen. Eine Schifflast zur Fuhre entsprach vom 14. bis 18. Jahrhundert 133,295 Kilogramm, seit 1837 aber 1 870,844 Kilogramm. Was aber war ein Verding, entsprechend 58,463 Gramm? Da ist der Bekanntheitsgrad von einem Zentner schon größer. Im 18. Jahrhundert waren es 53,318 Kilogramm, 1835 galten 46,77 Kilogramm und ab 1842 einheitlich 50 Kilogramm.

Etwas ungewöhnlich ist das Flüssigkeitsmaß eines Ankers (seit 1837 37,474 Liter), man benutzte dafür auch die Bezeichnung Halbfaß, im Helmstedtischen hatte man im 17. Jahrhundert zum Abmessen von Flüssigkeiten ein Eichmaß, entsprechend 2,03 Liter. Andere gebräuchliche Maße zum Abmessen von Flüssigkeiten, insbesondere Bier, waren so bildhafte Bezeichnungen wie Fuder, Fass, Eimer, Kanne oder Krug. Das Biermaß für Mumme, eine spezielle Braunschweiger Biersorte, war im 17. Jahrhundert ein Fass, das entsprach 434,88 Liter. Es fasste von 1704 bis 1732 nunmehr 373,8 Liter und für Broyhan, einer speziellen Biersorte des Bierbrauers Cord Broyhan aus Hamburg, 403,704 Liter. Zwei weitere gebräuchliche Flüssigkeitsmaße von 1837 bis 1871 waren, das Halbnößel (0.234 Liter) und das Halbstübchen. Um 1692 waren es 1,944 Liter, um 1702 dann 1,869 Liter und von 1837 bis 1871 schließlich 1,874 Liter. Getreide wurde ebenfalls in Litern gemessen. Handelsüblich dafür war das Himten, in der alten Form fasste es 31,5 Liter, ab 1837 dann 31,145 Liter. Wer weiß denn heute noch, dass die Last, ein Getreidemaß, heute der Maßeinheit von 31,145 Hektoliter entsprach? Für Getreide wurde auch der Mühlenkopf (1,947 Liter) angewendet, mitunter auch Metze genannt. Ein Mummenfass machte 1648 ungefähr 380 Liter aus. Flüssigkeiten ließen sich auch mit Ohm (von 1600 bis 1733 entsprechend 149,52 Liter, von 1836 bis ungefähr 1891 waren es 149,845 Liter). Für Wein gab es die Einheit Oxhoft, das entsprach 2,243 Liter. Bei ganz großen Flüssigkeitsmengen einen Piper (um 1711 waren das 448,6 Liter). Für ganz kleine Mengen galt 1702 das Quartier (0,935 Liter). Für Wein gab es noch im 18. Jahrhundert das Quartier-Bouteillemaß (0,877 Liter). Es gab auch einen Rundhimten oder auch Ratshimten für das Getreide (bis 1811 waren das 31,1 Liter, von 1811 bis 1832 waren es 32,57 Liter). Aus der Vergangenheit ist als Maß für Getreide, das Scheffel wohlbekannt. Es umfasste bis 1692 311,45 Liter und als sogenanntes „langes Maß“ damals 373,74 Liter. Ihm folgte ab 1837 das Wispel (12,458 Liter). Ein Steuerquartier betrug 0,937 Liter und diese Maßeinheiten waren ebenso bekannte Flüssigkeitsmaße zu ihrer Zeit wie im 17. Jahrhundert ein Stübchen (3,624 Liter), oder bis 1836 eine Tonne (145,68 Liter).

Sehr unterschiedlich war es schon mit den Raummaßen, ob man in Braunschweiger Landen oder im Hannöverschen einen Klafter meinte. In Braunschweiger Landen waren das 5,019 Kubikmeter, im Hannöverschen vor 1836 nur 3,115 Kubikmeter. Bekannt kommt einem die Bezeichnung Malter (1,99 Kubikmeter vor 1837, danach 1,859 Kubikmeter), als ein Raummaß für Brennholz, vor. Im Harz war bis 1837 ein Malter 1,86 Kubikmeter, ab 1837 bis 1871 dann 1,994 Kubikmeter. Ganz etwas anderes war ein Nößel (von 1704 bis 1732 waren es 0,467 Liter, von 1837 bis 1871 waren es 0,469 Liter). Seit 1837 galt die Rute (4,566 Quadratmeter), als Maßeinheit.

Das Längenmaß einer Elle betrug um 1701 genau 57,05 Zentimeter, in Hannover 58,119 Zentimeter. Im Bereich des Oberbergamtes Clausthal entsprach ein Fuß 31,4 Zentimeter. Garn wurde in seiner Länge in Faden (2,14 Meter) gemessen, mitunter nannte man es auch eine Haspel. Im 19. Jahrhundert galt als Wegstreckenentfernung eine Meile (7,419 Kilometer). Wesentlich kürzere Entfernungen waren ein Schuh (um 1704 31,118 Zentimeter) und ein Spann (bis 1836 21,97 Zentimeter). Etwa gleich kurz waren die Umrechnungswerte bei dem Werkfuß (um 1701 waren es 28,525 Zentimeter und um 1837 waren es 28,536 Zentimeter), manchmal auch Werkschuh, dann aber 28,525 Zentimeter, genannt. Namentlich geläufig ist seit 1837 auch das Zoll, dann mit einer Länge von 2,378 Zentimetern.

Ein Feldmorgen entsprach 25,106 Ar, fast gleich mit einer Himptensaat, die 5,16 Ar ausmachte. Bekannt ist auch noch eine Hufe, die, abhängig von der Güte des Ackerbodens, der sogenannten Bonität, 7,8 Hektar ausmachte. Der Morgen war nur ein anderes Wort für Feldmorgen und galt seit 1837, als Waldmaß umfasste er 33,345 Ar. Völlig aus dem Gebrauch ist als Flächenmaß der Riemfuß (2,08 Quadratmeter). Wem ist noch ein Vorling (12,509 Ar) bekannt? Ein Waldmorgen (33,35 Ar), sagt bereits im Namen, was er sein will.

Ein Berufsstand hatte schon immer besondere und geheimnisvolle Gewichtseinheiten. So entsprach ein Apothekerpfund vor 1872 350,783 Gramm. Und ein Gran (von 1837 bis1857 waren das 0,0634 Gramm, um 1871 dann 0,061 Gramm), in Preußen aber nur 0,049 Gramm. Was war ein Skrupel? Um 1837 häufig in der Medizin verwendet und 1,22 Gramm ausmachend. Eine Unze ist nicht nur ein Münzgewicht, sondern findet bei Apothekern Anwendung. Die Unze entspricht 29,227 Gramm. Ein weiteres und heute nicht mehr übliches Münzgewicht ist die Mark (vor 1837 waren es 233,855 Gramm und nach 1837 dann 244,753 Gramm).

Zuletzt sollen noch einige Zählmaße Erwähnung finden. 100 Faden Garn sind ein „Gebünd“. „Großhundert“ nannte man 120 Stück, 1 200 Stück waren entsprechend ein „Großtausend“. Ein „großes Mandel“ stand für 16 Stück, für 15 Stück sprach man von einem „kleinen Mandel“. Ein „Schock“ stand für 60 Stück, 64 Stück waren entsprechend ein „großes Schock“.

Wenn auch diese alten Maße sich nicht in ein metrisches System pressen ließen, so unterlagen sie doch einem festgelegten Umrechnungsmodus. Ein Beispiel möge das belegen. In Braunschweig, Stadt wie Land, bestand nachstehende Regelung: 1702 galt für Flüssigkeitsmaße für Weine 1 Ohm gleich 4 Anker, das waren 40 Stübchen, ein Halbstübchen oder auch Maß, gleich 160 Quartier, gleich 320 Nößel oder auch Ößel, gleich 640 Halbnößel. Von 1735 bis 1825 galt: 1 Fuder gleich 2 Pipen, gleich 4 Oxhoft, gleich 6 Ohm, gleich 240 Stübchen, gleich 960 Quartier.

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Copyright der Texte Wolfgang Janz 2010