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Von der Entwicklung der Verwaltungsstrukturen und
dem Herrschaftsdienst im Harz

Von den römischen Geschichtsschreibern ist uns überliefert, dass sich die wehrfähigen Männer von 100 germanischen Sippen zu Verteidigungszwecken zu Hundertschaften zusammen-schlossen. Deren hundert bildeten wiederum in dichter besiedelten Gebieten Goschaften. Die wurden später vielfach durch festgefügte Markgenossenschaften ersetzt, die Freie, Hörige und Unfreie umfassten. Die Franken begannen zuerst im Südharz, wohl ab dem 6. Jahrhundert, ihre Verwaltungsstrukturen einzuführen, die sich an denen der Römer orientierten. Spätestens mit Karl dem Großen wurden diese Strukturen der Gauschaften auch im Nordharz eingeführt. Deren Verwaltung wurde in die Hände von Gaugrafen gegeben, die vom König selbst bestimmt wurden. Somit waren diese Ämter zunächst nicht erblich, aber natürlich mit großen Privilegien ausgestattet.

Mit der Einführung der fränkischen Gauverfassung um 780 wurde die Harzregion in zehn verschiedene Gaugebiete eingeteilt. Diese Gaugebiete hatten ca. vier Jahrhunderte Bestand und wurden dann im 12. Jahrhundert in zahlreiche Grafschaften aufgelöst, aus denen in der Neuzeit die Verwaltungsbezirke der Kreise entstanden.

Der ursprüngliche, von Karl dem Großen, verliehene Grafentitel beinhaltete die Befehlsgewalt über eine regionale Heeresabteilung, mitunter einer Tausendschaft. In der fränkischen Gauverfassung war der Gaugraf zugleich der erste Verwaltungsbeamte und höchste Richter im Gau. Für Karl den Großen und seine Nachfolger war die Tüchtigkeit erstes Auswahlkriterium für die Ernennung zum Gaugrafen, die Abstammung spielte nur eine untergeordnete Rolle. Allerdings mussten die ausersehenen Vasallen Edelfreie (germanische Adlige) sein, um an Königs statt militärische und richterliche Gewalt ausüben zu können. Bei der Rechtsprechung wurde der Gaugraf von sieben schöffenbarfreien Männern (eine Standesbezeichnung des niederen Adels) bei der Urteilsfindung unterstützt. Zuvor, beim altsächsischen Thing, hatten noch alle freien Mitglieder der Sippe gemeinsame über schwere Verbrechen zu Gericht gesessen. Diese sich herausgebildete Sonderstellung von edelfreien Männern gegenüber dem gemeinfreien Mann war durch Grundbesitz oder Amtslehen bedingt. Später entwickelte sich daraus der Land- und Dienstadel.

Der Besitz von Allod (freier, vererbbarer Besitz) war in den altsächsischen Hundertschaften oft mit Glück verbunden, wie alte fränkische Quellen berichten. So wurde die Vergabe des Sedelhof (Fron- oder Herrenhof) des Hofverbandes der Sippen, häufig durch Los zwischen den 100 Sippenführern entschieden. Dieser Sedelhof, befand sich immer in unmittelbarer Nähe der Malstatt, der Kult- und Gerichtsstätte, des Dorfangers und der Kampfwiese. Der Besitz des Sedelhofes schuf somit die Grundlage für großen Grundbesitz.

Bereits in der fränkischen Gauverfassung waren definierte Maße für Grundflächen festgelegt. Dies waren die Fränkischen Hufe, die sich an alten römischen Maßen orientierten. Dieses Flächenmaß wurde auch im Heiligen Römischen Reich beibehalten. Zwar variierten Länge und Breite der Hufe zu verschiedenen Zeiten, das eigentliche Flächenmaß blieb aber immer gleich. Unterteilt wurde dieses Flächenmaß in Kleinhufe, Landhufe, Großhufe und Königshufe. Die Kleinhufe (15 Acker) umfasste rund 6 Hektar, die Landhufe (30 Acker) rund 12 Hektar, die Großhufe (60 Acker) rund 24 Hektar und die Königshufe (120 Acker) rund 48 Hektar, wobei die Kleinhufe das Grundmaß darstellte.

Edelfrei war, wer mindestens zehn Hufe eigenes Land besaß, während die Gemeinfreien über weniger Land verfügten. Die Hörigen (Laten, Liten) dagegen hatten nur eine Hufe zugeteilt bekommen für die sie Dienst leisten oder Zins zahlen mussten. Dann gab es noch die Unfreien (Leibeigene) die „servi“ genannt wurden. Dies waren zum einen verurteilte Verbrecher, denen alle Rechte aberkannt worden waren, und Angehörige unterjochter Völker oder in kriegerischen Auseinandersetzungen gefangen genommene. Diese Laten, die zu einem Herrenhof gehörten, wurden am Nordharz auf die verschiedenen Siedlungen aufgeteilt. Sie besaßen so wenig Rechte, dass sie beliebig verkauft, eingetauscht oder verschenkt werden konnten. Trotzdem besaß das Leben eines hörigen Laten laut Gesetz doppelt so viel Wert wie das eines Unfreien „servi“.

Die Laten, die den größten Teil der damaligen Bevölkerung ausmachten, waren durch Herren- und Frondienste sowie Zins und Abgaben eng mit ihren Grundherren verbunden. Diese Herrendienste, sowie die Klosterdienste, waren in der Harzregion Grundpfeiler der kulturellen und zivilisatorischen Entwicklung.

Aber auch die Freien, Edelfreie wie auch Gemeinfreie, unterstanden seit Einführung der fränkischen Gauverfassung einem Reichsfron zur Landwehr, sowie einem Gemeindefron bei öffentlicher Notwendigkeit.

Mit zunehmend sinkender Königsgewalt im Reich nahm die Macht des Adels auch im Harzgebiet ab dem 11. Jahrhundert zu. Die Grundherren und Harzgrafen erweiterten ständig ihre Lehnsrechte. Neben den so genannten dinglichen Frondiensten, die sich lediglich auf Besitz oder Amt bezogen, kamen zahlreiche persönliche Herrschaftsdienste hinzu. Dabei konnte der Herrschaftsdienst „gemessen“, d.h. festgelegt geregelt, oder „ungemessen“ – ohne genaue Festlegung sein. Es gab sässigen Frondienst, der sich auf jeden einzelnen Bewohner der Herrschaft bezog, oder walzender Frondienst, der der Reihe nach auf alle Einwohner zukam. Die Schaffung der zahlreichen Burgen und die Verlegung der Herrschaftssitze auf selbige, waren nur durch diese Frondienste möglich. Durch die Burgen erhielt die Bevölkerung zwar erweiterten militärischen Schutz sowie eine sichere Rückzugsmöglichkeit, diese zusätzliche Sicherheit musste aber teuer erkauft werden. Die vielfältigen Frondienste hinderten die Bevölkerung aber an ihrem Tagewerk auf den Feldern und in den Werkstätten. Außerdem mussten noch Zins und weitere Abgaben an die Herren gezahlte werden, denn die Burg und seine Bewohner wollten unterhalten werden. Die Pflicht zu diesen Frondiensten war in der Harzregion im Hochmittelalter besonders groß. Die Bevölkerung hatte kaum genug zum Leben, Hunger war ständiger Begleiter. Es war die Zeit, die den Ruf des dunklen Mittelalters prägte – wohl zu Recht. Aber nicht nur Frondienste und Abgaben beutelten die Bevölkerung, hinzu kamen auch noch die ständigen Kleinkriege der adligen und geistlichen Herren, die fast immer auf dem Rücken der Bevölkerung ausgetragen wurden. Im Spätmittelalter wurden dann die Frondienste sowie auch die Abgabenlast abgeschwächt, um dann aber nach Ende des Mittelalters in einer wohl nie da gewesenen Auspressung der Bevölkerung zu gipfeln. Der Aufstand der Bauern, als Bauernkrieg bezeichnet, war das sichtbare Zeichen dieser Herrschaftspolitik.

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Copyright der Fotos und der Texte Bernd Sternal 2012